Junge Landesbeschäftigte und Auszubildende demonstrieren in München für eine angemessene Bezahlung

Während am 14. Februar 2009 in Potsdam Arbeitgeber der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und Gewerkschaften die dritte Verhandlungsrunde eröffneten, demonstrierten zeitgleich hunderte junge Tarifbeschäftigte, Auszubildende und Anwärter im Landesdienst aus Krankenhäusern, Betrieben und Verwaltungen auf dem Münchner Marienplatz für eine angemessene Einkommenserhöhung und zukunftsfähige Berufsperspektiven.

 

 

 

„Viele Auszubildende und junge Berufsanfänger sind mittlerweile auf Wohngeld und Hartz IV angewiesen. Viele müssen Zweitjobs annehmen, um über die Runden zu kommen. Wieso sollten sich junge Menschen überhaupt für einen Job im öffentlichen Dienst interessieren, wenn nicht einmal sicher gestellt ist, dass sie ihre laufenden Rechnungen bezahlen können?“, rief Sandra Hennig, stellvertretende Vorsitzende der dbb jugend den Demonstranten zu. Sie forderte die Arbeitgeber auf, an diesem Wochenende ein faires Angebot vorzulegen und den jungen Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine echte Zukunftsperspektive zu bieten „in Form von Übernahmegarantien und einer deutlichen Anhebung der Auszubildendengehälter.“
 
Jörg Kothe, Vorsitzender der dbb jugend bayern, appellierte an die Landesregierung, ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachzukommen: „Mit den von uns geforderten 120 Euro mehr im Monat würde der Freistaat Bayern in seiner Funktion als Arbeitgeber seinem Nachwuchs Respekt erweisen. Schließlich geht es hier um die Zukunft des öffentlichen Dienstes. Und wir jungen Beschäftigten sind diese Zukunft!“
 
Die dbb jugend vertritt die jungen Beschäftigten, Auszubildenden und Beamtenanwärter im dbb beamtenbund und tarifunion. Gemeinsam mit dem dbb-Dachverband ist sie in die Einkommens-runde 2009 mit der Forderung nach acht Prozent mehr Einkommen – mindestens jedoch 200 Euro – gegangen. Für Auszubildende wurden 120 Euro sowie deren Übernahme gefordert. Als gewerkschaftliches Dach aller Statusgruppen hat der dbb klargestellt, dass eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich unabdingbar ist.

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