Einheitliche Regelung für Mobilitätshilfen
dbb jugend: Alle Bewerber gleich behandeln

Die dbb jugend begrüßt die Forderung des dbb beamtenbund und tarifunion nach einer einheitlichen und gerechten Reisekostenregelung für alle Bewerber auf Ausbildungsstellen im öffentlichen Dienst. Bisher sind diejenigen, die sich für eine Ausbildung mit Beamtenstatus bewerben, von der Zahlung so genannter Mobilitätshilfen ausgeschlossen.

“Ein Bewerbungsgespräch ist ein Bewerbungsgespräch, ob es darin um eine Stelle mit Aussicht auf eine Beamtenlaufbahn oder eine Karriere in der freien Wirtschaft geht. Ich sehe keinen Unterschied, der rechtfertigt, dass einmal Fahrtkosten und Reiseaufwandsentschädigungen gezahlt werden und ein anderes Mal nicht. Schließlich weiß kein Bewerber, der die Einladung zu einem Bewerbungsgespräch annimmt, ob er den Job am Ende auch bekommen wird“, sagte Michael Westphal, Vorsitzender der dbb jugend, der sich seit Jahren für eine einheitliche Regelung der Mobilitätshilfen einsetzt, am 19. Juni 2009.

Gleichzeitig mahnte er bei der Umsetzung der dbb-Forderung zur Eile: „Zu hohe Reisekosten dürfen weder für den Bewerber ein Hindernis sein, ein Bewerbungsgespräch wahrzunehmen, noch sollten sie dazu führen, dass Arbeitgeber aus Kostengründen qualifizierte Bewerber von vornherein ablehnen.“

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