Beinahe
20 Jahre sind vergangen, seit die Generalversammlung der Vereinten Nationen am
20. November 1989 die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet hat. Mit Ausnahme
von Somalia und den USA haben alle Staaten, die der UN angehören, die Konvention
ratifiziert. Gelten soll die Kinderrechtskonvention, so hat es die
UN-Generalversammlung im Originalentwurf formuliert, für alle Menschen, die das
18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Darin festgelegt sind wesentliche
Standards zum Schutze von Kindern. Elementare Bestandteile sind das
(Über-)Lebensrecht, das Recht auf Entwicklung, das Recht auf
Nichtdiskriminierung und das Recht auf Beteiligung. In ausführenden
Erläuterungen formuliert die UNICEF darauf basierend zehn Rechtsansprüche.
Auch Deutschland hat das Abkommen unterschrieben, aber eine Vorbehaltserklärung an ihr Kürzel geheftet. Damit behält sich die BRD das Recht vor, Jugendliche unter 18 Jahren, die sich ohne volljährige Begleitperson im Land aufhalten, wenn nötig in Abschiebehaft zu nehmen. Und trotzdem herrscht seit dem Tag der Unterzeichnung ein Streit über die Verbindlichkeit dieser Konvention in unserem Land. Bis heute wurde kein einziges dieser Rechte als spezielles Recht des Kindes in das Grundgesetz aufgenommen.
Als Mitglied der National Coalition fordert die dbb jugend, die Kinderrechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung endlich ins Grundgesetz aufzunehmen. Kinder sind in erster Linie Menschen und niemals Objekte, die der Willkür ihrer Erziehungsberechtigten ausgeliefert sein dürfen. Seit 20 Jahren sagt Deutschland grundsätzlich „Ja“ zu den Rechten des Kindes. Nach 20 Jahren wird es Zeit, den Grundsatzdebatten Taten folgen zu lassen.