Ehemalige Auszubildende des Freistaates Thüringen sollen am 7. Juli 2010 aus ihrem Arbeitsverhältnis geklagt werden, obwohl sie ihre Ausbildung im Forstbereich erfolgreich beendet und von ihrem Recht auf Übernahme Gebrauch gemacht haben. Die dbb jugend thüringen und der Bund Deutscher Forstleute (BDF) werden am Tag der Verhandlung vor dem Gerichtsgebäude in Meiningen unter dem Motto „Hier klagt der Freistaat seine Jugend ins Elend“ gegen diese Praxis demonstrieren.
„Es ist traurig für junge motivierte Nachwuchskräfte, wenn sie nach ihrer Ausbildung solche Erfahrungen mit ihrem Arbeitgeber machen müssen“, beklagt die stellvertretende Vorsitzende der dbb jugend thüringen Mareike Schachtschnabel und kritisiert, dass Thüringen dieses Verfahren bereits seit Jahren zur gängigen Praxis gemacht habe. „So können wir keinen Nachwuchs für den öffentlichen Dienst in Thüringen begeistern.“
Die Auszubildenden waren zum Zeitpunkt der Übernahme Mitglieder der Jugend-und Auszubildendenvertretung (JAV). Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass Azubis, die JAV-Mitglieder sind, vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung verlangen können. Haben sie dies getan, gilt das Arbeitsverhältnis nach Abschluss der Ausbildung in der Regel als auf unbestimmte Zeit begründet. Trotzdem verweigerte der Freistaat Thüringen im aktuellen Fall die entsprechenden Arbeitsverträge und versucht jetzt, die drei Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis zu klagen.