"Polizei - dein Feind und Opfer“ scheint heute der Slogan, mit dem sich die Beamten konfrontiert sehen. Polizisten, aber auch Feuerwehrleute und Sanitäter werden im besseren Fall bespuckt, im schlechteren verletzt. Und sie fühlen sich durch geltendes Recht nicht ausreichend geschützt.
Schon bei alltäglichen Einsätzen kommt es zu Übergriffen auf Polizeibeamte. Nicht nur die körperliche Gewalt hat in den letzten zwei Jahren um rund 31 Prozent zugenommen, sondern auch Beleidigungen. Polizisten werden geschlagen, bespuckt, getreten oder mit Waffen verletzt. Jeder Polizist weiß zum Thema "Gewalt gegen Polizisten“ aus eigener Erfahrung etwas beizutragen. Es geschieht bei Streifeneinsätzen auf der Straße oder bei Fußballspielen.
Allein in Nordrhein-Westfalen gab es im vergangenen Jahr 5.700
gewalttätige Übergriffe auf Polizeibeamte. In Hamburg stiegen die
Gewaltdelikte gegen Polizisten in den letzten zehn Jahren um 40 Prozent, so
belegen es Zahlen der
Deutschen
Polizeigewerkschaft (DPolG). Bei den Maikrawallen in Berlin und Hamburg
wurden jüngst fast hundert Beamte verletzt, weil sie ihren Dienst taten und
die Bevölkerung vor Gewalttätern schützten. Die Polizisten allerdings
schützt keiner ausreichend - nicht mal das bestehende Gesetz. Darum fordert
die dbb jugend nrw - losgelöst von den derzeitigen Bemühungen - die Gesetzte
zu erweitern.
Bild: Brutale Gewalt gegen Polizeibeamte ist immer
weiter auf dem Vormarsch
Foto: (c) André Zand-Vakili, DPolG
Gerade erst hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der auf
die Verschärfung des Strafrechts abzielt. Der Strafrahmen soll auf bis zu
drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. Damit soll der Angriff auf
Polizeibeamte nicht mehr als Bagatelldelikt behandelt werden, sondern
strafrechtlich angemessen verfolgt werden. Der Gesetzesantrag der Länder
sieht außerdem vor, künftig nicht nur das Tragen einer Waffe, sondern auch
von "gefährlichen Werkzeugen“ unter Strafe zu stellen. Der
nordrhein-westfälische Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Erich
Rettinghaus, will noch einen Schritt weiter gehen und verlangt, die
Bewaffnung der Streifenpolizisten mit Tasern zu verbessern. "Greift man uns
oder andere mit einem Messer an, dürfen wir nicht mit einer Wasserpistole
reagieren“, argumentiert er. "Wer ein Polizeiauto beschädigt, dem drohen
derzeit bis zu fünf Jahre Haft. Wer hingegen einen Polizisten verletzt, der
hat nur mit höchstens zwei Jahren Haft zu rechnen“, so bringt es Sabrina
Deiter, Vorstandsmitglied der dbb jugend nrw und selbst Polizistin, auf den
Punkt. Bislang sieht der Paragraf 113 im Strafgesetzbuch im Zusammenhang mit
dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eine Höchststrafe von zwei Jahren
Haft vor. Eine Mindeststrafe gibt es nicht und nur in besonders schweren
Fällen wird eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt.
"Wir kämpfen dafür, dass das Mindeststrafmaß, das der Paragraf 113 fasst,
auf fünf Jahre erhöht wird“, so untermauert Sabrina Deiter die Forderungen
der DPolG. Zudem sollte dieser Paragraf eine Erweiterung erfahren, damit
auch Angriffe mit "gefährlichen Werkzeugen“ sowie gemeinschaftliche Angriffe
auf Polizisten unter Strafe gestellt werden und somit die Schlupflöcher,
straffrei auszugehen, kleiner werden.
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Plenarprotokoll des Bundesrats zum ThemaBundesjustizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger sieht im Gegensatz zu den Gewerkschaften und
auch der Auffassung der Länder keinen Regelungsbedarf. Eine Überarbeitung
der Gesetzgebung halte Steinewerfer auch nicht zu Hause, so die
Justizministerin. Sie hält die bestehenden Regelungen für ausreichend. "Es
ärgert mich, wenn der falsche Eindruck erweckt wird, als schütze das
Strafrecht Polizisten nur durch den Widerstandsparagrafen“, erklärte sie
gegenüber dem Magazin Spiegel. Mit einer Ahndung wegen versuchten Mordes
könne schon jetzt jeder verfolgt werden, der einen Molotow-Cocktail auf
Polizisten werfe.
Der Auffassung der Bundesjustizministerin steht allerdings die mangelnde
Entscheidungsfreude der meisten Gerichte gegenüber. "Ein grundlegendes
Problem ist, dass die derzeit schon bestehenden Gesetze durch die Gerichte
meistens nicht ausgeschöpft werden und häufig eine mündliche Entschuldigung
des Straftäters ausreichend ist, um mit einer kleinen Geldstrafe
davonzukommen“, erläutert Sabrina Deiter die Schwachstellen. In diese
Richtung bewegen sich auch die Forderungen der dbb jugend nrw. Egal, ob es
um die bestehende Gesetzgebung oder die künftige gehe. Gesetze, die nicht
ausgeschöpft und angewendet werden sind wie zahnlose Tiger. "Sie tun den
Tätern nicht weh. Die Polizisten aber werden weiterhin schmerzende
Erfahrungen sammeln müssen und bleiben die Opfer“, sagt Deiter.