Jugendarbeitslosigkeit

Mit großer Sorge betrachtet die dbb jugend die anhaltende Jugendarbeitslosigkeit, gegen die dringend wirksame und nachhaltige Lösungsstrategien gefunden werden müssen.
 
Auch der öffentliche Dienst muss hier seiner Verantwortung als Arbeitgeber gerecht werden: Nicht nur die freie Wirtschaft ist dazu verpflichten, mehr auszubilden, sondern auch die öffentlichen Personalapparate müssen mindestens bedarfsgerecht ausgestattet werden. Die bestehenden Personalfehlbestände im öffentlichen Dienst sind endlich auszugleichen, Stellenblockaden wie Wiederbesetzungssperren und Verlängerung der Arbeitszeit auf 67 Jahre abzuschaffen. Neben der Schaffung von Ausbildungsplätzen setzt sich die dbb jugend dafür ein, dass Auszubildende nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden.
 
Stichwort Arbeitsmarktreform „Hartz IV“: Die dbb jugend setzt sich für eine stärkere Berücksichtigung der Interessen junger Menschen und Familien bei der Arbeitsmarktreform „Hartz IV“ ein.
 
Um eine optimale Betreuung  jugendlicher Arbeitsloser, die unter die Regelungen des ALG II fallen, zu ermöglichen, sollten weiterführende Qualifikationsangebote für die Mitarbeiter der ARGEn bzw. Optionskommunen, geschaffen werden. Ebenso sollte eine ausreichende Zahl von Vermittlern und Fallmanagern bei den ARGEn, bzw. Optionskommunen zur Verfügung stehen, um die Betreuung von Jugendlichen mit geringerer Leistungsfähigkeit zu optimieren.
 
Die Zusammenarbeit der ARGEn bzw. Optionskommunen mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe muss intensiviert werden. Aufgrund der verschiedenartigen und zum Teil multiplen Hemmnisse bei den Jugendlichen ist es wichtig, dass genügend verschiedene Einrichtungen eingebunden werden. Es muss geeignetes Fachpersonal wie Sozialarbeiter, Streetworker usw. zur Verfügung stehen, um den betroffenen Jugendlichen nachhaltig zu helfen.