Mit großer Sorge betrachtet die dbb jugend die anhaltende
Jugendarbeitslosigkeit, gegen die dringend wirksame und nachhaltige
Lösungsstrategien gefunden werden müssen.
Auch der öffentliche Dienst muss hier seiner Verantwortung als Arbeitgeber
gerecht werden: Nicht nur die freie Wirtschaft ist dazu verpflichten, mehr
auszubilden, sondern auch die öffentlichen Personalapparate müssen
mindestens bedarfsgerecht ausgestattet werden. Die bestehenden
Personalfehlbestände im öffentlichen Dienst sind endlich auszugleichen,
Stellenblockaden wie Wiederbesetzungssperren und Verlängerung der
Arbeitszeit auf 67 Jahre abzuschaffen. Neben der Schaffung von
Ausbildungsplätzen setzt sich die dbb jugend dafür ein, dass Auszubildende
nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung in ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis übernommen werden.
Stichwort Arbeitsmarktreform „Hartz IV“: Die dbb jugend setzt sich für eine
stärkere Berücksichtigung der Interessen junger Menschen und Familien bei
der Arbeitsmarktreform „Hartz IV“ ein.
Um eine optimale Betreuung jugendlicher Arbeitsloser, die unter die
Regelungen des ALG II fallen, zu ermöglichen, sollten weiterführende
Qualifikationsangebote für die Mitarbeiter der ARGEn bzw. Optionskommunen,
geschaffen werden. Ebenso sollte eine ausreichende Zahl von Vermittlern und
Fallmanagern bei den ARGEn, bzw. Optionskommunen zur Verfügung stehen, um
die Betreuung von Jugendlichen mit geringerer Leistungsfähigkeit zu
optimieren.
Die Zusammenarbeit der ARGEn bzw. Optionskommunen mit den Trägern der
Kinder- und Jugendhilfe muss intensiviert werden. Aufgrund der
verschiedenartigen und zum Teil multiplen Hemmnisse bei den Jugendlichen ist
es wichtig, dass genügend verschiedene Einrichtungen eingebunden werden. Es
muss geeignetes Fachpersonal wie Sozialarbeiter, Streetworker usw. zur
Verfügung stehen, um den betroffenen Jugendlichen nachhaltig zu helfen.