„Geht ein Beamter zur Arbeit ...“ – auch die dbb jugend kennt den kürzesten Beamtenwitz der Welt und lacht auch ab und an mal drüber. Aber Spaß beiseite: Die oft vorurteilsbelastete und emotionale Diskussion um den öffentlichen Dienst im allgemeinen und das Beamtentum im besonderen verstellt häufig den Blick auf die unstrittige Legitimation des Beamtenverhältnisses.
Diese liegt in nichts anderem als in den besonderen Anforderungen an staatliche Leistungen und Aufgaben und verleiht dem Beamtenverhältnis nicht nur eine verfassungsrechtliche, sondern vor allem auch eine funktionale Bedeutung. Konkret ist es darauf ausgerichtet, Rechtsstaatlichkeit, Verlässlichkeit und Neutralität bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben sicherzustellen. Die besonderen Pflichten, die das Dienstverhältnis für die Beamtinnen und Beamten mit sich bringt, insbesondere das Streikverbot, haben ihre Grundlage in diesen speziellen Anforderungen und sind auf sie zugeschnitten.
Die dbb jugend steht uneingeschränkt zum Beamtenstatus und hält es für wenig
sinnvoll, der Frage nach der Legitimation des Beamtenverhältnisses mit
Kostenargumenten begegnen zu wollen. Entscheidend ist, dass Beamte einen
wesentlichen Beitrag zur Stabilität und damit auch zur wirtschaftlichen
Entwicklung unseres Landes leisten. Dieser politische Gewinn lässt sich zwar
nicht in Bilanzen und Haushaltsplänen nachweisen, er ist aber ein wichtiger
Standortfaktor, der nicht aus kurzfristigen Opportunitätserwägungen heraus
über Bord geworfen werden darf. Das „Ja“ zum Berufsbeamtentum schließt die
Bereitschaft ein, das Dienstverhältnis immer wieder an veränderte
Gegebenheiten anzupassen. Hier sind deutliche Verbesserungen möglich, ohne
dass der Charakter des Beamtenverhältnisses angegriffen wird. Entgegen weit
verbreiteten Vorurteilen ist das Beamtenrecht nämlich keineswegs starr,
sondern im Rahmen seiner Strukturprinzipien außerordentlich flexibel,
vorausgesetzt, dass die vorhandenen Instrumente von den
Personalverantwortlichen genutzt werden und der politische Wille vorhanden
ist.